Hausordnung
Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt vor, für Eigentumswohnanlagen
Hausordnungen aufzustellen. Aber auch dann, wenn dieses Gesetz nicht
gilt, ist es vor allem in Mehrfamilienhäusern vielfach üblich, dass der
Eigentümer/ Vermieter eine Hausordnung aufstellt. Besteht eine
Hausordnung, ist diese meistens als Anlage einem Mietvertrag beigefügt.
Im Gegensatz zum Mietvertrag, der nur das Verhältnis zwischen Mieter und
Vermieter regelt, ordnet die Hausordnung das Verhalten der verschiedenen
Mietparteien in einem Haus. Jeder Mieter kann von jedem anderen Mieter
im Haus und vorn Vermieter die Einhaltung der Hausordnung verlangen.
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